Doppelstabmattenzaun – Das sollten sie vor dem Kauf Wissen!

Ein schöner Garten beginnt oft mit einer klaren Abgrenzung, und der Doppelstabmattenzaun hat sich hierbei aufgrund seiner Langlebigkeit und Stabilität als absoluter Favorit etabliert. Doch bevor man im Baumarkt die Bestellung aufgibt oder den Handwerker beauftragt, ist ein Blick in das deutsche Baurecht unerlässlich. Wer die rechtlichen Rahmenbedingungen ignoriert, riskiert im schlimmsten Fall den kostspieligen Rückbau der Anlage. Um dies zu vermeiden, sollten sich Grundstückseigentümer frühzeitig mit den örtlichen Vorschriften auseinandersetzen, die weit über die bloße Farbwahl hinausgehen.

Die Bedeutung des Bebauungsplans und der Ortsüblichkeit

Der erste Weg führt für angehende Zaunbesitzer meist zum örtlichen Bauamt. In vielen Gemeinden existiert ein spezifischer Bebauungsplan, der detailliert festlegt, wie die sogenannte Einfriedung eines Grundstücks auszusehen hat. Hierbei spielt der Begriff der Ortsüblichkeit eine entscheidende Rolle. Wenn in einer Siedlung überwiegend niedrige Holzzäune oder Hecken vorhanden sind, kann ein zwei Meter hoher, anthrazitfarbener Doppelstabmattenzaun mit blickdichten Kunststoffstreifen das Gesamtbild stören und somit unzulässig sein. Manche Kommunen schreiben sogar vor, welche Materialien verwendet werden dürfen oder welche Farben ausgeschlossen sind, um ein harmonisches Straßenbild zu bewahren.

Die zulässige Höhe und das Nachbarrechtsgesetz

Ein besonders kritischer Punkt bei der Planung ist die Zaunhöhe. Grundsätzlich gilt in vielen Bundesländern eine Höhe von etwa 120 Zentimetern als Standard für die Einfriedung zur Straßenseite hin. Möchte man das Grundstück jedoch als Sichtschutz nutzen und den Zaun entsprechend höher bauen, greifen die Regelungen der jeweiligen Landesbauordnung sowie das Nachbarrechtsgesetz. In den meisten Regionen ist eine Höhe von bis zu 180 oder 200 Zentimetern an der Grenze zum Nachbarn genehmigungsfrei, sofern dieser zustimmt. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen bereits ab einer Höhe von 150 Zentimetern eine explizite Baugenehmigung erforderlich wird. Hier ist Vorsicht geboten, da zu hohe Zäune die Lichtverhältnisse auf dem Nachbargrundstück massiv beeinträchtigen können.

Abstände zur Grundstücksgrenze und die Rechtspflicht

Wer einen Zaun errichtet, muss zudem genau wissen, wo seine Grenze verläuft. Ein Doppelstabmattenzaun wird idealerweise mit einem kleinen Abstand zur Grenzlinie gesetzt, um spätere Streitigkeiten über den exakten Verlauf zu vermeiden. In einigen Bundesländern besteht sogar eine sogenannte Einfriedungspflicht, die besagt, dass ein Grundstück eingezäunt werden muss, wenn der Nachbar dies verlangt. Interessanterweise ist in manchen Regionen auch die Rechtseinfriedung üblich: Hier ist man nur für den Zaun verantwortlich, der sich von der Straße aus gesehen auf der rechten Seite des Grundstücks befindet. Eine Absprache mit den Angrenzern ist daher nicht nur ein Gebot der Höflichkeit, sondern oft rechtlich notwendig, um die Kostenverteilung und die Wartung zu klären.

Sichtschutzstreifen und die Windlast

Ein oft unterschätzter Aspekt bei Doppelstabmattenzäunen ist das nachträgliche Einziehen von Sichtschutzfolien. Rechtlich gesehen verwandelt sich der eigentlich lichtdurchlässige Gitterzaun dadurch in eine geschlossene Wand. Dies kann bauwerkliche Konsequenzen haben, da für geschlossene Einfriedungen oft strengere Abstandsregeln gelten als für offene. Zudem erhöht sich die Windlast auf die Zaunpfosten enorm. Ein Fundament, das für einen einfachen Gitterzaun ausreicht, könnte bei einer vollflächigen Verkleidung unter starkem Wind nachgeben. Bevor man also die beliebten Kunststoffstreifen einflicht, sollte sichergestellt werden, dass sowohl die Statik der Pfosten als auch die lokalen Satzungen diesen optischen Abschluss erlauben.